Aktuelle Informationen zur Unfallkasse Hessen

Aktuelle Zahlen und Daten der Unfallkasse Hessen zum Downloaden

Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand.

Sie ist für den Versicherungsschutz von rund …

  • 251.900 Angestellten und Arbeitern des hessischen öffentlichen Dienstes
  • 156.800 ehrenamtlich Tätigen
  • 111.400 Beschäftigten in Hilfeleistungsunternehmen
  • 302.500 privaten Pflegepersonen
  • 267.200 Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege
  • 657.700 Schülern in allgemein bildenden Schulen
  • 191.100 Schülern in berufsbildenden Schulen
  • 208.000 Studenten
  • 60.100 privaten hessischen Haushaltshilfen
  • insgesamt für ca. 2,3 Millionen Hessen zuständig.

Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die UKH eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfall, Berufskrankheit, Wegeunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) versichert. Auch Kindergärten, Schulen und Universitäten gehören zu uns.

 

Die UKH hat eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Versicherten und Arbeitgebervertretern der Mitgliedsbetriebe. Die Aufsichtsbehörde ist das hessische Sozialministerium. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Städten, Gemeinden, dem Land Hessen gezahlt. Für die direkt bei uns gemeldeten Haushaltshilfen zahlen die "privaten Arbeitgeber" einen Jahresbeitrag von 30 Euro. Die "Unternehmer" oder Arbeitgeber organisieren sich in der Solidargemeinschaft "Berufsgenossenschaft" und bringen die erforderlichen Mittel allein auf. Dadurch sind sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit. 

Wichtigste Aufgaben und Leistungen der UKH

  • Prävention (Verhütung von Arbeits-, Schulunfällen, Berufskrankheiten usw.), durch Beratung, Schulung, Überwachung und Ermittlung;
  • Rehabilitation und Entschädigung (nach Eintritt eines Versicherungsfalles), mit allen geeigneten Mitteln: medizinisch, beruflich, schulisch, im Alltagsleben;
  • Geldleistungen: Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Pflegegeld, Renten;
  • Aufklärung, Beratung und Information.

Unfallgeschehen im Jahr 2012

  • 97.087 Schulunfälle und 7.160 Schulwegunfälle
  • 17.423 Arbeitsunfälle und 3.452 Wegeunfälle
  • 323 Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen)

Entschädigungsleistungen im Jahr 2012

  • 18,4 Mio. Euro für ambulante Behandlungen
  • 11,0 Mio. Euro für stationäre Behandlung und häusliche Pflege
  • 3,3 Mio. Euro für Verletztengelder
  • 0,8 Mio. Euro für Umschulung und berufliche Eingliederung
  • 27,9 Mio. Euro für Renten an Versicherte und Hinterbliebene

Servicetelefon: 069 29972-440 (Fax: -588, E-Mail ukh(at)ukh.de), montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr