Aktuelle Informationen zur Unfallkasse HessenAktuelle Zahlen und Daten der Unfallkasse Hessen zum DownloadenDie Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Sie ist für den Versicherungsschutz von rund …
Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die UKH eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfall, Berufskrankheit, Wegeunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) versichert. Auch Kindergärten, Schulen und Universitäten gehören zu uns.
Die UKH hat eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Versicherten und Arbeitgebervertretern der Mitgliedsbetriebe. Die Aufsichtsbehörde ist das hessische Sozialministerium. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Städten, Gemeinden, dem Land Hessen gezahlt. Für die direkt bei uns gemeldeten Haushaltshilfen zahlen die "privaten Arbeitgeber" einen Jahresbeitrag von 30 Euro. Die "Unternehmer" oder Arbeitgeber organisieren sich in der Solidargemeinschaft "Berufsgenossenschaft" und bringen die erforderlichen Mittel allein auf. Dadurch sind sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit. Wichtigste Aufgaben und Leistungen der UKH
Unfallgeschehen im Jahr 2012
Entschädigungsleistungen im Jahr 2012
Servicetelefon: 069 29972-440 (Fax: -588, E-Mail ukh(at)ukh.de), montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr |


