Aktuelle Informationen zur Unfallkasse Hessen

Aktuelle Zahlen und Daten der Unfallkasse Hessen zum Downloaden

Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand.

Sie ist für den Versicherungsschutz von rund …

  • 247.300 Angestellten und Arbeitern des hessischen öffentlichen Dienstes
  • 166.600 ehrenamtlich Tätigen
  • 112.600 Beschäftigten in Hilfeleistungsunternehmen
  • 229.500 privaten Pflegepersonen
  • 263.700 Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege
  • 663.900 Schülern in allgemein bildenden Schulen
  • 192.800 Schülern in berufsbildenden Schulen
  • 195.900 Studenten
  • 57.400 privaten hessischen Haushaltshilfen
  • insgesamt für ca. 2,2 Millionen Hessen zuständig.

Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die UKH eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfall, Berufskrankheit, Wegeunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) versichert. Auch Kindergärten, Schulen und Universitäten gehören zu uns.

 

Die UKH hat eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Versicherten und Arbeitgebervertretern der Mitgliedsbetriebe. Die Aufsichtsbehörde ist das hessische Sozialministerium. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Städten, Gemeinden, dem Land Hessen gezahlt. Für die direkt bei uns gemeldeten Haushaltshilfen zahlen die "privaten Arbeitgeber" einen Jahresbeitrag von 30 Euro. Die "Unternehmer" oder Arbeitgeber organisieren sich in der Solidargemeinschaft "Berufsgenossenschaft" und bringen die erforderlichen Mittel allein auf. Dadurch sind sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit. 

Wichtigste Aufgaben und Leistungen der UKH

  • Prävention (Verhütung von Arbeits-, Schulunfällen, Berufskrankheiten usw.), durch Beratung, Schulung, Überwachung und Ermittlung;
  • Rehabilitation und Entschädigung (nach Eintritt eines Versicherungsfalles), mit allen geeigneten Mitteln: medizinisch, beruflich, schulisch, im Alltagsleben;
  • Geldleistungen: Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Pflegegeld, Renten;
  • Aufklärung, Beratung und Information.

Unfallgeschehen im Jahr 2011

  • 98.665 Schulunfälle zzgl. 7.847 Schulwegunfälle
  • 18.267 Arbeitsunfälle zzgl. 3.914 Wegeunfälle
  • 379 Berufskrankheiten (neue Meldungen)

Entschädigungsleistungen im Jahr 2011

  • 18,6 Mio Euro für ambulante Behandlungen
  • 11,1 Mio Euro für stationäre Behandlung und häusliche Pflege
  • 3,3 Mio Euro für Verletztengelder
  • 0,6 Mio Euro für Umschulung und berufliche Eingliederung
  • 27,2 Mio Euro für Renten an Versicherte und Hinterbliebene

Servicetelefon: 069 29972-440 (Fax: -588, E-Mail ukh(at)ukh.de), 
montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr