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Wir setzen alle geeigneten Mittel ein, um die Gesundheit unserer Versicherten wiederherzustellen: - Ärztliche Behandlung
- Zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (z.B. auch Brillen)
- Häusliche Krankenpflege
- Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (auch Belastungserprobung und Arbeitstherapie)
- Pflegemaßnahmen: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege
Zu unseren Aufgaben gehört auch die berufliche und soziale Rehabilitation. Diese beinhaltet - Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich des dazu erforderlichen Schulabschlusses
- Ergänzende Leistungen und soziale Rehabilitation: u. a. Kraftfahrzeughilfe (z. B. behinderungsbedingte Zusatzausstattung), Wohnungshilfe (z. B. behindertengerechter Umbau), Haushaltshilfe
Um die Versicherten und ihre Familien auch finanziell abzusichern, zahlen wir z. B. - Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, soweit der Versicherte kein Arbeitsentgelt erhält; es wird wie Krankengeld berechnet, allerdings ohne die dortige Beschränkung in der Höhe
- Übergangsgeld während der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen
- Unfallrente, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist
- Leistungen an Hinterbliebene: Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und -beihilfen
- Abfindung von Renten unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag
- Zusätzliche Geldleistungen für diejenigen, die sich im Interesse der Allgemeinheit engagieren oder Hilfe leisten
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