Die Zukunft aktiv mitgestaltenDie Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der allgemeinen Sozialwahl neu gewählt. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass die unmittelbar Betroffenen die Aufgaben der UKH in eigener Verantwortung erfüllen. Die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen gestalten die UKH eigenständig. Sie treffen als Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Sie entscheiden über die Rechtsvorschriften der UKH, ihre Finanzmittel, die Anzahl der Beschäftigten und deren Bezahlung. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der Unfallkasse Hessen die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt gleichzeitig die Eigenverantwortung der Sozialpartner. Die Organe der sozialen Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. E-Mail: d.reichelt[at]ukh.de
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Diedrich Backhaus![]() Vorstands- Hartmut Jungermann![]() Vorstands- Hildegard Schermuly![]() Vorsitzende Uwe Brückmann![]() Vorsitzender |






