Die Zukunft aktiv mitgestalten

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der allgemeinen Sozialwahl neu gewählt. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass die unmittelbar Betroffenen die Aufgaben der UKH in eigener Verantwortung erfüllen.

Die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen gestalten die UKH eigenständig. Sie treffen als Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Sie entscheiden über die Rechtsvorschriften der UKH, ihre Finanzmittel, die Anzahl der Beschäftigten und deren Bezahlung. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der Unfallkasse Hessen die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt gleichzeitig die Eigenverantwortung der Sozialpartner. Die Organe der sozialen Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand.

Vertreterversammlung
Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter
Schermuly, Hildegard (Vorsitzende) Brückmann, Uwe (Vorsitzender)
Ackermann, Ralf Apel, Karl
Andratschke, Michael Bechthold, Stefan
Donath, Willi Debus, Manfred
Karakas-Blutte, Fazilet Eisenberg, Walter
Knappe, Karin Gläßer, Wolfgang
Müller, Beatrix Gottlieb, Wolfgang
Müller, Christine Hofnagel, Michael
Nix, Ralf Pölt, Lilli
Pläger Andrea Reuss, Stefan G.
Poelitz, Heiner Tjarks, Dr. Eric
Tollkötter, Sibylle Vollmöller, Rainer-Hans
Vorstand
Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter
Jungermann, Hartmut (Vorsitzender) Backhaus, Diedrich (Vorsitzender)
Barthel, Ralf Arnold, Dieter
Maurer, Martina Dumont, René
Mootz, Uta Jude, Wolfgang
Wichtel, Peter Krebs, Ulrich