Letzte Änderung: 13. April 2024

Versicherungsschutz für Geringverdiener im Haushalt

Unfall im Haushalt: Sind Haushaltshilfen unfallversichert?

Mehr als fünf Millionen Unfälle passieren jedes Jahr in deutschen Haushalten. Wie gut, dass Haushaltshilfen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen! Die Unfallkasse Hessen gibt allen Beschäftigten in Privathaushalten in Hessen Sicherheit für Putzkräfte, Gartenhilfen und private Betreuer*innen – entweder über die Minijob-Zentrale oder, bei einem Einkommen von mehr als 538 Euro monatlich, durch Anmeldung direkt bei der UKH.

Bild: © schallundschnabel

Ihre Haushaltshilfe wollte die Fenster putzen, vielleicht auch noch in einem Altbau mit meterhohen Fenstern, ist auf der Leiter ausgerutscht und hat die Sprosse verfehlt? Der Sturz aus mehr als zwei Metern Höhe hat nicht nur zu einer leichten Gehirnerschütterung, sondern auch zu einem komplizierten Bruch des rechten Sprunggelenks geführt?

Beim Heckenschneiden den Daumen halb abgesägt – und jetzt?

Ihre Gartenhilfe hat sich richtig viel Mühe gegeben, um den Garten frühlingsfit zu machen, hat Beete geharkt, Unkraut entfernt, Sträucher und Bäume beschnitten und wollte nur noch schnell der Hecke ein ordentliches Aussehen verpassen. Kurz nicht aufgepasst, im Kabel der elektrischen Heckenschneideschere verhaspelt, und zack – fast war der Daumen ab?

Beim Spazierengehen mit den Kindern vom Auto erfasst – wer hilft?

Die Betreuerin, die Ihre Kinder in Ihrem Haushalt versorgt und bespielt, war mit den Kleinen auf dem Weg zum Spielplatz, wie jeden Tag. Bei Grün über die Fußgängerampel und trotzdem vom Auto erfasst – den Kindern ist nichts passiert, aber die gute Fee fällt nun mit Gehirnerschütterung und Prellungen aus …

Nun ist guter Rat teuer für den Haushaltsvorstand, der in diesem Fall der "private" Arbeitgeber seiner Putzkraft, der Kinderbetreuung und auch des Gärtners ist.

Jetzt gilt: Ruhe bewahren und 112 wählen!

Fordern Sie bei schweren Verletzungen (offene, stark blutende Wunden, Knochenbrüche, Kopfverletzungen etc.) sofort ärztliche Hilfe über die Notfallnummer an. Bei leichten Verletzungen kann das Unfallopfer entweder mit einem Taxi auch in einem Privatwagen zum nächsten D-Arzt (Durchgangsarzt) transportiert werden.

Bild: © UKH

Und wer zahlt das alles?

Die zuständige Unfallversicherung für Haushaltshilfen, Putzkräfte und anderes Hauspersonal ist für Privathaushalte in Hessen die Unfallkasse Hessen. Die UKH übernimmt nach einem solchen Arbeitsunfall alle Kosten, die mit dem Unfall in Verbindung stehen: ambulante und stationäre Behandlungen, notwendige Therapien, Fahrtkosten, Verletztengeld und im Ernstfall sogar Rente.

Und wie melde ich meine Haushaltshilfen zur Unfallversicherung an?

Alle privaten Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, das Hauspersonal abzusichern. Dazu gehört die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Hessen übernimmt im Gegenzug die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der Haushaltsvorstand zahlt Beiträge – die UKH übernimmt die Unfallkosten. Die Anmeldung nimmt bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 538 Euro die Minijobzentrale entgegen, bei mehr als 538 Euro im Monat melden Sie sie direkt bei der UKH an.

Die Haushaltshilfe korrekt anmelden

Sie möchten Ihr Hauspersonal zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Je nach Voraussetzung tun Sie dies entweder direkt bei der Unfallkasse Hessen oder aber über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale:

Wer ist versichert?

  • Haushaltshilfen
  • Reinigungskräfte
  • Private Betreuer*innen und Pfleger*innen von Erwachsenen
  • Private Betreuer*innen und Pfleger*innen von Kindern, wenn nur die Kinder einer einzigen Familie betreut werden
  • Gartenhilfen

Was ist versichert?

  • Unfälle bei der Arbeit
  • Unfälle auf den Wegen, die mit der Arbeit unmittelbar zusammenhängen
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
„Alle privaten Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, das Hauspersonal abzusichern.“

Diese Leistungen übernimmt die UKH

Die UKH zahlt u. a. alle ambulanten und stationären medizinischen Leistungen. Sie stellt die Arbeitskraft mit allen geeigneten Mitteln wieder her.   

Weitere Leistungen:

  • Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (auch Brillen)
  • Häusliche Krankenpflege und andere Pflegeleistungen
  • Berufliche, soziale, medizinische Rehabilitation
  • Verletztengeld (wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Rente an Versicherte und an Hinterbliebene

Achtung! Diese Ausnahmen vom Versicherungsschutz gibt es:

Wer seinen eigenen Haushalt führt, ist nicht gesetzlich unfallversichert, ebenso wenig wie der jeweilige Ehepartner oder die Ehepartnerin. Werden Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Pflegekinder unentgeltlich im Haushalt beschäftigt, stehen auch diese nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Personen, die zusätzlich zur Tätigkeit in Ihrem Privathaushalt in Ihrer Praxis oder Ihrem Gewerbe eingesetzt sind, müssen nur dann bei der Unfallkasse Hessen gemeldet werden, wenn die Tätigkeit im Privathaushalt überwiegt (mindestens 51%). Überwiegt die Tätigkeit in der Praxis oder im Gewerbe, melden Sie Ihre Beschäftigten bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft an. Gleiches gilt für die Beschäftigung in der Praxis oder im Gewerbe von Ehegatt*innen.

Reinigungskräfte und Hausmeister*innen, die im vermieteten Mehrfamilienhaus für Sie als Verwalter*in tätig sind, melden Sie bitte bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, vbg.de, an.

Gartenhilfen, die in einem Privatgarten > 2.500 m² oder mehr als 100 Stunden im Jahr ausschließlich im Garten tätig sind, melden Sie bitte bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, svlfg.de.

Beschäftigen Sie eine Tagespflegeperson, die außer Ihren Kindern noch Kinder anderer Familien betreut, ist diese selbst für ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zuständig. Dazu meldet sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, bgw-online.de, an.

Bild: © DSH

Haben Sie Fragen zu Versicherungsschutz und Leistungen für Hauspersonal?

Bitte wenden Sie sich an das UKH Servicetelefon. Wie man Unfälle in Haus und Garten vermeidet, dazu hat DAS SICHERE HAUS umfassende Tipps, Broschüren und Antworten bereit.

Weitere Informationen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Krankenschwester stellt das Rückenteil eines Krankenhausbettes höher, eine Patientin liegt darin.
Auf einer Straße liegt ein geöffneter Erste Hilfe Verbandkasten.

Zum Seitenanfang navigieren