Aufgaben und Leistungen
Die Hauptabteilung Prävention hat nach § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII) die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame „Erste Hilfe“ zu sorgen, wobei für die Umsetzung der einzelnen diesbezüglichen Maßnahmen vor Ort im Betrieb gem. § 21 Abs. 1 SGB VII der Unternehmer verantwortlich ist.
Nähere Ausführungen zur Erfüllung dieser Aufgaben sind den nachfolgend aufgeführten Rubriken zu entnehmen.
- Bildungsarbeit und Schulung
- Gesundheitsförderung
- Information
- Erste Hilfe
- Beratung und Überwachung
- Organisationsberatung
- Entwicklung von Vorschriften
- Wissenschaftliche Projekte und Forschung
E-Mail: praev(at)ukh.de
