Aufgaben und LeistungenDie Unfallkasse Hessen (UKH) berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend und aktuell in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Prävention unterstützt Sie darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Wir sorgen auch für eine wirksame Erste Hilfe (gemäß § 14 SGB VII). Im Betrieb ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die einzelnen Erste Hilfe-Maßnahmen umzusetzen (gemäß § 21 Abs. 1 SGB VII). Wie die Unfallkasse Hessen ihren Präventionsauftrag im Detail umsetzt, darüber können Sie sich in den nachfolgend aufgeführten Rubriken informieren. Bildungsarbeit und SchulungEs gehört zu unseren Aufgaben, die Verantwortlichen in den Betrieben, Schulen und Kindertageseinrichtungen zu schulen, damit diese ihren Arbeitgeber entsprechend unterstützen können, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und Gesundheits- Mit eigens konzipierten Seminaren und Veranstaltungen machen wir Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe fit. Diese Angebote dienen der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch, sie unterstützen die Zusammenarbeit derjenigen, denen die Aufgabe der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit anvertraut wurde. Für alle bei der UKH Versicherten sind diese Seminare kostenfrei. Außerdem führen wir in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Fernlehrgang für unternehmenseigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch. Wenn Sie Interesse an Schulungsmaßnahmen haben, die in dem Lehrgangsangebot der Unfallkasse Hessen nicht enthalten sind, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, in Absprache mit uns auf das Angebot anderer Anbieter aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zurückzugreifen. Die Kosten eines Lehrgangs zur Aus- und Fortbildung sogenannter betrieblicher Ersthelfer, die die Erste Hilfe im Unternehmen sicherstellen, übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen. |


