Aufgaben und LeistungenDie Unfallkasse Hessen (UKH) berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend und aktuell in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Prävention unterstützt Sie darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Wir sorgen auch für eine wirksame Erste Hilfe (gemäß § 14 SGB VII). Im Betrieb ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die einzelnen Erste Hilfe-Maßnahmen umzusetzen (gemäß § 21 Abs. 1 SGB VII). Wie die Unfallkasse Hessen ihren Präventionsauftrag im Detail umsetzt, darüber können Sie sich in den nachfolgend aufgeführten Rubriken informieren. Entwicklung von VorschriftenAuf Grundlage des autonomen Rechts erklärt die UKH Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften, die für unsere Mitglieder verbindlich sind. Diese Unfallverhütungsvorschriften enthalten Regelungen über:
Diese Vorschriften passen wir als Unfallversicherungsträger dem aktuellen Stand der Technik und der gesellschaftlichen Entwicklung an. Sie werden in regelmäßigen Abständen ergänzt und weiterentwickelt. Hierbei werden auch aktuelle Erkenntnisse aus dem Bereich "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" berücksichtigt. Aktualisierungen und neue Vorschriften werden in Zusammenarbeit mit den anderen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und weiteren staatlichen Stellen entwickelt und erlassen. Die Prävention der UKH beteiligt sich in vielfältiger Weise an diesen Entwicklungen, nicht zuletzt, indem sie in entsprechenden Fachgruppen und Ausschüssen staatlicher Stellen und innerhalb der Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mitarbeitet. |


