Aufgaben und Leistungen

Die Unfallkasse Hessen (UKH) berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend und aktuell in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Prävention unterstützt Sie darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Wir sorgen auch für eine wirksame Erste Hilfe (gemäß § 14 SGB VII). Im Betrieb ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die einzelnen Erste Hilfe-Maßnahmen umzusetzen (gemäß § 21 Abs. 1 SGB VII).

Wie die Unfallkasse Hessen ihren Präventionsauftrag im Detail umsetzt, darüber können Sie sich in den nachfolgend aufgeführten Rubriken informieren.

Erste Hilfe

Durch die erlassene Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1), ist detailliert geregelt, welche Maß-
nahmen der Unternehmer zur Sicherstellung der "ersten Hilfe" im Betrieb zu treffen hat. Die Unfallkasse Hessen überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften im Zuge des Überwachungsauftrages und berät die Unternehmen bezüglich der Umsetzung einer betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation.

Entsprechend der bestehenden Rechtspflichten (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB VII) werden die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach den hierfür durch die Unfallkasse Hessen eingerichteten Verfahren übernommen.

Da von der genannten Unfallverhütungsvorschrift der Bereich der bei der Unfallkasse Hessen versicherten Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht erfasst wird, übernimmt die Unfallkasse Hessen freiwillig bzw. auf Grundlage einer Kooperations-
vereinbarung auch Kosten der Ausbildung auf dem Gebiet der ersten Hilfe für Lehrkräfte in Hessen sowie für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen.

Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Darüber hinaus fördert die Unfallkasse Hessen einzelne Projekte auf dem Gebiet der "ersten Hilfe".