Aufgaben und LeistungenDie Unfallkasse Hessen (UKH) berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend und aktuell in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Prävention unterstützt Sie darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Wir sorgen auch für eine wirksame Erste Hilfe (gemäß § 14 SGB VII). Im Betrieb ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die einzelnen Erste Hilfe-Maßnahmen umzusetzen (gemäß § 21 Abs. 1 SGB VII). Wie die Unfallkasse Hessen ihren Präventionsauftrag im Detail umsetzt, darüber können Sie sich in den nachfolgend aufgeführten Rubriken informieren. OrganisationsberatungDie modernen Arbeitschutzvorschriften ermöglichen Unternehmen mehr Verantwortung und Entscheidungsspielräume, wie sie Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten sicherstellen wollen. "Deregulierung" ist hier das Stichwort. Für unsere Mitgliedsbetriebe bedeutet das: Die Deregulierung fordert mehr Eigenverantwortung des Unternehmers. Unternehmensleitung und oberste Führungsebene müssen selbst das vertretbare Maß einer zumutbaren Gefährdung bestimmen. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation nach § 3 Arbeitschutzgesetz zu sorgen. Die Organisationsberatung ist seit Mitte 2001 Bestandteil der Abteilung Prävention. Begonnen wurde mit 2 Pilotprojekten in 2 hessischen Gemeinden. In der Folge wurden eine Vielzahl kleinerer Projekte und Workshops durchgeführt. Aus den gewonnen Erfahrungen und Ergebnissen entwickelte sich ein umfassendes Beratungskonzept. Bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz werden die Unternehmen von der Organisationsberatung der Unfallkasse Hessen unterstützt. Wir beraten unsere Mitglieder bei der systematischen und effizienten Einbindung des Arbeitschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation. Unsere Ansprechpartner sind deshalb in erster Linie die Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben: Bürgermeister, Dienststellenleiter, Betriebsleiter, deren Beauftragte für die Koordinierung des Arbeitsschutzes sowie Amts- und Fachbereichsleiter. Mit unserem Dienstleistungen bieten wir Ihnen unterschiedliche Hilfestellung bei der Verbesserung Ihrer Arbeitsschutzorganisation:
Eine Reihe von Handlungsleitfäden und Informationsblättern zu wichtigen Organisationsfragen sind Ihnen bei der Regelung von Zuständigkeiten im Arbeitsschutz und bei der Organisation von Arbeitsabläufen behilflich:
Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Beratungsbedarf bei der Integration des Arbeitschutzes in ihren Betrieb, so können Sie sich gerne an uns wenden. AnsprechpartnerFrau Menne Frau Caspar Herr Abt |


