Aufgaben und Leistungen

Die Unfallkasse Hessen (UKH) berät ihre Mitgliedsunternehmen umfassend und aktuell in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Prävention unterstützt Sie darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Wir sorgen auch für eine wirksame Erste Hilfe (gemäß § 14 SGB VII). Im Betrieb ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die einzelnen Erste Hilfe-Maßnahmen umzusetzen (gemäß § 21 Abs. 1 SGB VII).

Wie die Unfallkasse Hessen ihren Präventionsauftrag im Detail umsetzt, darüber können Sie sich in den nachfolgend aufgeführten Rubriken informieren.

Wissenschaftliche Projekte und Forschung

Um ihre Pflichten im Bereich "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" wahrzunehmen, setzt sich die Prävention auch auf wissenschaftlicher Ebene mit der sich ständig verändernden Arbeitswelt auseinander.

Wir betreiben selbst Forschung auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und beteiligen uns an unterschiedlichsten Projekten auf diesem Gebiet – zum Teil auch in Zusammenarbeit mit Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und Betrieben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass wir über die neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen, die dann unseren Mitgliedsbetrieben zugutekommen.