Informationen zur neuen DGUV Vorschrift 2

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen sowie Antworten zur DGUV Vorschrift 2.

Interaktive Information zur DGUV Vorschrift 2

Das Informationsmodul der DGUV gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die Inhalte der DGUV Vorschrift 2. Es ist in drei Kapitel geliedert und liefert eine kurze Einführung sowie eine Zusammenfassung der vorliegenden Handlungshilfe für die Beratungspraxis und einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte einer qualitätsgesicherten Vorgehensweise.

Link zum Lernmodul...

Handlungsanleitung zur DGUV Vorschrift 2

Was muss der Unternehmer bei der Einführung der Vorschrift veranlassen? Unsere Handlungsanleitung zeigt ganz praktische Fragen auf wie z.B. Teilzeitbeschäftigte bei Berechnung der Einsatzzeiten zu berücksichtigen sind oder welche Fragen bei der Auftragsvergabe zu klären sind.

Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)

Die DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Januar 2011 bundesweit einheitlich in Kraft. Öffentliche und private Arbeitsstätten sind gleichermaßen betroffen. Ziel der Aktualisierung ist die einheitliche Betreuung für gleichartige Betriebe. Mit der Neuordnung sind für die Mitglieder der Unfallkassen umfangreiche Veränderungen verbunden. 

Das Servicetelefon der UKH beantwortet Ihre Fragen montags bis freitags von 7:30-18:00 Uhr unter 069 29972-440, Mail an ukh[at]ukh.de. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Aufsichtsperson.

Dokumentationshilfe für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Die Dokumentationshilfe unterstützt Sie dabei, die betriebsspezifischen Einsatzzeiten nach Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 zu dokumentieren. Wir haben die Tabelle "Leistungsermittlung" aus Anhang 4 der Vorschrift in eine Excel-Tabelle umgesetzt. Es sind zwei zusätzliche Spalten für dauerhafte und temporäre Anlässe eingefügt. Bitte passen Sie diese Tabelle an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an, die Arbeitshilfe steht zu Ihrer freien Verfügung. Wichtig ist, dass die betrachteten Aufgabenfelder in Ihrer Dokumentation nachvollziehbar bleiben.

Zusätzliches Seminarangebot zur DGUV Vorschrift 2

Die Unfallkasse Hessen führte hessenweit von Dezember 2010 bis Mai 2011 bereits 13 Seminare zur DGUV Vorschrift 2 durch sowie weitere Inhouse-Schulungen auf besondere Anfragen von Mitgliedsbetrieben. Das Thema Vorschrift 2 wird zukünftig auch in unsere Führungskräfte-Seminaren einfließen. Weitere Seminare bieten wir nun bei Bedarf an.

Wenn Sie Bedarf an einer eigenen Inhouse-Schulung zur Vorschrift 2 haben, setzen Sie sich bitte mit der für Ihren Betrieb zuständigen Aufsichtsperson oder mit unserer Ansprechpartnerin Frau Sabine Menne (s.menne(at)ukh.de) in Verbindung.