Am 24. Dezember 2008 trat die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft.
Sie soll maßgeblich zur Rechtsvereinfachung beitragen, denn bisher waren Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf verschiedene staatliche Verordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (GUV-V A 4) verteilt. Gleichzeitig soll mit der neuen Verordnung der individuelle Gesundheitsschutz der Beschäftigten gestärkt werden. Detaillierte Informationen hält der nachfolgende Text bereit.
Unten können Sie sich den aktuellen Fachartikel zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge downloaden. Autorin: Marianne Kühn, 2009 (E-Mail: m.kuehn@ukh.de).