GefährdungsbeurteilungJeder Unternehmer muss eigenständig die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen in seinem Betrieb beurteilen. Die Unfallkasse unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Gefährdungsbeurteilung durch Informationsschriften, Seminare, Beratungen und Dokumentationsvorlagen. Die Dokumentationsvorlagen sind praxisnahe Muster, die jeder Mitgliedsbetrieb an die eigenen Gegebenheiten anpassen kann.
Darüber hinaus empfehlen wir folgende Internetseiten: www.baua.de Aktueller Download: Fachartikel "Konkrete Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung, Teil II"Hier können Sie sich den aktuellen Fachartikel zum Thema Gefährdungsbeurteilung downloaden. Autorin: Sabine Menne, im Juni 2009 Rechtliche Grundlage der GefährdungsbeurteilungDer verkürzte Begriff „Gefährdungsbeurteilung'' steht für die Verpflichtung des Unternehmers, die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in einem Betrieb hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Belastungen zu beurteilen. Diese Forderung ist im Arbeitsschutzgesetz (§§ 5,6 ArbSchG) verankert, sie wird systematisch in allen staatlichen Vorschriften wie der Gefahrstoffverordnung und der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung aufgegriffen und ist nicht zuletzt Teil der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1). Seit 2005 ist damit die Gefährdungsbeurteilung auch in den Fokus der Unfallversicherungsträger gefallen. Die Deregulierung vieler Vorschriften fordert konsequenterweise die Eigenverantwortung des Unternehmers immer stärker. Er muss sich selbst bewerten, denn der Gesetzgeber gibt lediglich Schutzziele vor. Der Unternehmer ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist das geeignete Instrument, um das Gefährdungspotenzial einzuschätzen und somit der eigenen Fürsorgeverpflichtung nachzukommen. Voraussetzungen für Umsetzung der GefährdungsbeurteilungEine gute Organisation des Arbeitsschutzes – inklusive der Qualifikation – fördert in jedem Unternehmen auch die Umsetzungspraxis von Arbeitsschutzmaßnahmen. Bereits die Schwerpunktaktion 2003 der hessischen Arbeitsschutzverwaltung (http://www.sozialnetz-hessen.de/ca/ud/bafu/) erbrachte wichtige Erkenntnisse für die erfolgreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. So sind folgende Faktoren förderlich:
Hinderlich hingegen sind Zeitmangel und Informationsdefizite zu Begrifflichkeiten, Inhalten und Vorgehensweisen bei der Gefährdungsbeurteilung oder fehlende geeignete Ansprechpartner im Betrieb. Offensichtlich wird dabei auch: wer sich erst in die Materie einarbeitet, benötigt unverhältnismäßig mehr Zeit für die Gefährdungsbeurteilung als eine bereits im Arbeitsschutz erfahrene Kraft. Den deutlichen Zusammenhang zwischen einer guten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und dem Umsetzungsniveau der Gefährdungsbeurteilung zeigen die weiteren Schwerpunktaktionen der hessischen Arbeitsschutzverwaltung aus den Jahren 2004 und 2005 auf (http://www.sozialnetz-hessen.de/ca/ud/bafu/): Qualität und Umsetzungsfortschritt bei der Gefährdungsbeurteilung werden deutlich bestimmt von dem Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensleitung, dem Grad der Zuständigkeitsregelung und der Bereitstellung von Ressourcen (Zeit, Befugnisse, Mittel). Vorteile der GefährdungsbeurteilungDas Instrument der Gefährdungsbeurteilung unterstützt die Unternehmensleitung und die oberste Führungsebene darin, zielgerichtet zu steuern und nicht nur zu reparieren. Dies setzt eine geeignete Organisation voraus, damit eine Gefährdungsbeurteilung tatsächlich ganz oben in der Entscheidungspyramide berücksichtigt wird. Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt insbesondere Führungskräfte, weil sie
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