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Wir schützen die, die uns schützen!

- Die freiwillige Feuerwehr im Einsatz
Informationen für Angehörige der hessischen Freiwilligen Feuerwehren
Allein in Hessen engagieren sich rund 75.000 Frauen und Männer in den aktiven freiwilligen Feuerwehren, darunter 34.000 Mitglieder der Jugendfeuerwehren. Die Unfallkasse garantiert diesem Personenkreis umfangreichen Versicherungsschutz und umfassende Leistungen sowie Mehrleistungen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit im Feuerwehrdienst.
Der Unfallschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten tragen die kommunalen Mitglieder der Unfallkasse.
Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit im Feuerwehrdienst ist keine Praxisgebühr fällig.
Wir leisten bei:
- Arbeitsunfällen: Unfälle, die direkt mit dem Feuerwehrdienst zusammenhängen
- Wegeunfällen: Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der feuerwehrdienstlichen Veranstaltung
- Berufskrankheiten: bestimmte Erkrankungen, die durch gesundheitsschädigende Einwirkungen während des Feuerwehrdienstes entstehen und die in der Berufskrankheitenverordnung enthalten sind (z.B. Infektionskrankheit oder Hauterkrankung)
Unsere Leistungen:
- umfassende ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei- und Heilmittel, Transport- und Fahrtkosten
- berufliche und soziale Eingliederungshilfen wie Umschulung oder Hilfen im Haushalt
- Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit
- Verletzten- und Hinterbliebenenrente
Mehrleistungen nach der Satzung:
- Dieser besondere finanzielle Ausgleich geht über die allgemein üblichen Leistungen hinaus und dient als Ausgleich dafür, dass man sich im Dienst für die Allgemeinheit verletzt oder eine Erkrankung zugezogen hat.
