Schutz vor Scherstellen an Tür-Nebenschliesskanten

Kleinkinder -besonders die Altersgruppe U 3- können die Gefahren an ungesicherten Nebenschließkanten von Türen nicht erkennen. Bei einem Einklemmen der Finger kann es durch die immense Hebelwirkung der Tür zu schweren Verletzungen bis hin zum Fingerverlust kommen. Als Schutzmaßnahme bieten sich entsprechende Eingriffsicherungen an. Während derartige Sicherungen bisher nur in Kinderkrippen gefordert wurden, sind mit dem Erlass der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S 2) und der neuen dazugehörigen Sicherheitsregel (GUV-SR S2) nun generell in allen Kindertageseinrichtungen Sicherungen der Nebenschließkanten von Türen erforderlich. Für Betreiber bzw. Planer stellt sich damit die Aufgabe für den jeweiligen Anwendungsfall eine passende Lösung zu finden. Hierbei gilt es nicht nur die Scherstelle geeignet zu sichern, sondern auch die einwandfreie Funktionalität der Tür zu erhalten.

Was sind Scherstellen?
Wie in Abb. 1 erkennbar, stellt die Nebenschließkante der Tür eine Scherstelle dar. Wird ein Finger bei geöffneter Tür zwischen Zarge (hier: Bandseite) und Türblatt hindurch gesteckt, wirkt beim Schließen der Tür die ca. 30-fache Kraft auf den Finger. Bei 10 „Kilo“ Schließkraft, können also ca. 300 „Kilo“ auf den Kinderfinger einwirken, entsprechende Verletzungen sind die Folgen.

Zur Absicherung der Scherstellen sind diverse Produkte zur Nachrüstung als auch integrierte Komplettsysteme auf dem Markt.

Abb. 1: Gefahrenstellen im Türbereich

Praktische Umsetzung

Bild: Fa. ATHMER, 2009

Nachrüstlösungen
Die Nachrüstlösungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch bei Türen im Bestand in den meisten Fällen problemlos angebracht werden. Dabei werden flexible Verkleidungen an Türblatt und Türzarge befestigt, die bei jedem Öffnungswinkel der Tür die Nebenschließkante (Spalt zwischen Türblattkante und Zargenkante) dauerhaft abdecken. Das Schutzprinzip ist entweder ein durch Federkraft auf Spannung gehaltenes Rollo oder ein biegsames Kunststoff- oder Gummiprofilprofil. Für die Bandseite sind Schutzprofile erhältlich, die sowohl für stumpf anschlagende als auch gefälzte Türen geeignet sind.

Konstruktive Lösungen
Bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen bietet es sich an, bei der Planung konstruktive Lösungen den Vorzug zu geben, die gegenüber den herkömmlichen Türen einen Schutz der Nebenschliesskanten "miteingebaut" haben. Durch die spezielle Gestaltung des Zargenprofils wird die Schergefahr vermieden.

Bild: SafetyDesign, Fa. BoS

Auf Herstellerseite hat man zudem auf die Notwendigkeit reagiert, dass der Klemmschutz auch bei Türen vorhanden ist, die Anforderungen des Brandschutzes und/oder Rauchschutzes (T30- (RS) oder RS-Türen) erfüllen müssen.

Bild: MBB System 2000 Fingerschutz, Fa. MBB Systeme

Sicherung der Hauptschliesskante als Schutz vor Quetschgefahr

Abb Türblattaufsatz (zum Vergrößern bitte klicken)

Eine weiter Möglichkeit besteht des Schutzes besteht darin, durch (abnehmbare, veränderliche) Türblattaufsätze ein Schließen der Tür zu verhindern. Der notwendige Spalt (> 8 mm) zwischen dem Türblatt und der Türzarge an der Hauptschliesskante ist in diesem Fall die Vermeidung einer gefährdenden Quetsch- und Scherstelle. Als Nachteil ist hierbei zu erwähnen, dass die in manchen Fällen dicht schließende Eigenschaft von Türen (z.B. Brandschutztüren) nicht erfüllt wird. Daher empfiehlt sich dies als geeignete Maßnahme zur Sicherung an Türen, die bspw. zu Nebenräumen gehören und nicht zu Aufenthaltsräumen für Kinder führen.