Erhöhte Spielebenen in Kindertageseinrichtungen

Als eine Art "Insel im Raum" bieten Spielebenen nicht nur zusätzlichen Spielraum und interessante Höhenperspektiven, sie ermöglichen auch das ungestörte Agieren in Kleingruppen. Der Einbau einer erhöhten Spielebene kann daher in vielfacher Weise eine Bereicherung des Gruppenraumes sein.

Bei der Gestaltung der Ebenen muss auf die sichere Gestaltung sowie auf eine raumgerechte Architektur geachtet werden. Planungsfehler machen sich hier ggf. als Beeinträchtigungen der gesamten Gruppenraumnutzung bemerkbar und sicherheitsbedingte Nachrüstungen sind nicht immer optisch ansprechend.

Anforderungen zur sicheren Gestaltung von Spielebenen sind in GUV-SR 2 „Regeln zur Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertagesstätten“ enthalten. Bei der Gestaltung der Ebenen sind folgende Kriterien, Anforderungen zu beachten:

  • Absturzsicherung – sichere Gestaltung von Brüstungen
  • Aufstiege – Treppen, Leitern
  • Beleuchtung
  • Brandschutz
  • Statische Festigkeit
  • Verglasungen – Fenster etc.
  • Einsehbarkeit – Aufsichtsführung
  • Akustik
  • Raumhöhe – Begehbarkeit der Ebene

Absturzsicherungen (Geländer, Brüstungen)

Spielebenen haben anders als Spielplatzgeräte keinen stoßdämpfenden Untergrund. Bei einem eventuellen Absturz bestehen somit erhebliche Verletzungsgefahren. Dem Geländer kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Es muss eine Mindesthöhe von 1,0 m haben und so gestaltet sein, dass ein Beklettern, Aufsitzen nicht begünstigt wird. Befinden sich auf der Ebene Möbel oder ähnliche Gegenstände, die ein Überklettern der Brüstung begünstigen, ist das Geländer zu erhöhen (z.B. Einbau eines deckenhohen Netzes).

Öffnungen müssen so bemessen sein, dass ein Durchstürzen, Hängenbleiben mit dem Kopf ausgeschlossen ist (max. Öffnungsweite 11 cm, bei Nutzung durch Krippenkinder 8,9 cm). Das unbeabsichtigte Herabfallen von Spielzeug ist durch Aufkantungen etc. (2 cm hohe Fußleiste) zu verhindern.

Beleuchtung

Der Einbau einer Spielebene kann die Lichtverhältnisse eines Gruppenraumes ggf. erheblich beeinträchtigen. Man sollte daher Ebenen so aufstellen, dass der Lichteinfall durch die Fenster nicht wesentlich beeinträchtigt wird.. Unabhängig hiervon wird man in der Regel die Beleuchtungsanlage dennoch anpassen müssen. Leuchtenoberflächen dürfen nicht zugänglich sein.

Leuchten und Elektroinstallationen müssen gegen unbefugten Eingriff und mechanische Beschädigung geschützt ausgeführt werden (Kabelkanäle etc.)

Aufstiege

Als Aufstiege kommen bei einer Spielebene sowohl Treppen als auch Leitern in Betracht. Treppen sollten kindgerecht* gestaltet sein und benötigen einen beidseitigen Handlauf in ca. 70 cm Höhe (bei Treppenbreiten bis 80 cm genügt ein wandseitiger Handlauf). Bei längeren Treppen ist (ab 18 Stufen) ein Zwischenpodest vorzusehen.

Aufgrund der höheren Unfallgefahr sollten Leitern nur verwendet werden, wenn der Einbau von Treppen nicht möglich ist. Leitern dürfen wegen der erhöhten Absturzgefahr nur bis zu einer Höhe von 2,0 m verwendet werden. Der Fallbereich (Aufprallfläche**) muss mit einem für die jeweilige Höhe geeigneten Fallschutz (Matten, Fallschutzplatten) ausgestattet sein. Der Einstieg ist mit einem Querriegel ( Höhe zwischen 0,60 - 0,85 m) auszustatten. Das lichte Maß zwischen den Leitersprossen muss kleiner 11 cm (bei Nutzung durch Krippenkinder 8,9 cm) oder größer 23 cm sein. Leiteraufstiege sind bei der Nutzung durch Krippenkinder nicht zu empfehlen.


*Für baurechtlich nicht notwendige Treppen sollte die Treppensteigung max. 19 cm betragen und der Auftritt nicht kleiner sein als 26 cm. Für Galerien haben sich Treppen mit einem Verhältnis von Steigung/ Auftritt von 16/ 26 cm und für Spielhäuser von 15/ 20 cm bewährt. Die lichte Öffnungsweite zwischen den Stufen darf max. 11 cm betragen (bei Nutzung durch Krippenkinder max. 8,9 cm). Die Stufen sind rutschhemmend (min. R 9) auszuführen. 

** Die Länge/ Breite der Aufprallfläche ist von der Fallhöhe abhängig und beträgt bis zu einer Fallhöhe von 1,5 m - min. 1,5 m, bei Höhen über 1,5 m errechnet sich die Abmessungen aus der Formel: L = B = 2/3 * Höhe + 0,5 m.

Fenster, Verglasungen

Falls durch den Einbau einer Ebene Fenster oder sonstige Glasflächen unmittelbar zugänglich werden, müssen diese ausreichend bruchsicher sein und Brüstungseigenschaften aufweisen. Dies wird durch die Verwendung von Sicherheitsverglasungen oder entsprechende Abschirmung der Glasflächen (Gitter etc.) erreicht.

Aufsicht, Einsicht

Umwehrungen sind so zu gestalten, dass der Aufenthaltsbereich unmittelbar dahinter einsehbar ist. Diese Forderung soll eine Beobachtung etwaiger Aktivitäten (Klettern etc.) im Brüstungsbereich ermöglichen und dem pädagogischen Personal somit ein rasches Eingreifen ermöglichen.

Unabhängig hiervon wird man sich bei der Planung der Ebene überlegen müssen, wie die Aufsichtsführung erfolgen soll. Neben entsprechenden Verhaltensregeln können Einblickmöglichkeiten die notwendigen Kontrollen erleichtern. Zum Teil wird von den Brandschutzbehörden eine Einsehbarkeit (als Kontrollmöglichkeit bei der Gebäuderäumung) verlangt.

Statik/ Standsicherheit

Spielebenen müssen unabhängig von Bauart und Größe statisch ausreichend bemessen sein.Während bei kleineren Ebenen (Spielhäuser) in der Regel eine Auswahl der tragenden Querschnitte nach handwerklichen Gesichtspunkten ausreicht, muss bei größeren Ebenen (hohe Nutzerzahl, Belastungen durch Mobiliar etc.) ein rechnerischer Nachweis erfolgen. Galerien o.ä. müssen den baurechtlichen Anforderungen genügen, wozu z.B. eine Statik gehört.

Brandschutz

Spielebenen sind je nach Größe als Mobiliar (Einbauten) oder baulicher Bestandteil des Gebäudes einzustufen. Abhängig hiervon sind ggf. bestimmte Brandschutzanforderungen - wie z.B. ein zweiter Fluchtweg zu erfüllen. Da dies von den örtlichen Brandschutzbehörden z.T. recht unterschiedlich gehandhabt wird, ist eine entsprechende Rücksprache bereits in der Planungsphase dringend zu empfehlen. In der Regel wird allerdings nur bei größeren Spielebenen und Ebenen mit weiteren Räumen ein zweiter Abgang gefordert.

Akustik

Leichte Holzkonstruktionen ohne (Trittschall) dämmende Beläge verstärken den Lärm trampelnder Kinderfüße und können damit die Raumnutzung erheblich beeinträchtigen. Bei der Planung sollte daher auf eine ausreichend steife (nicht zu leichte) Konstruktion geachtet und auch ein dämpfender Belag (Teppich, etc.) vorgesehen werden. Darüber hinaus kann auch (insbesondere bei galerieartigen Ebenen) die Unterseite der Spielebene mit Akustikplatten versehen werden.

Raumhöhe, Begehbarkeit

Die nutzbare Mindesthöhe der Ebene (Abstand zur Decke) soll 1,35 m betragen. Bei Raumhöhen von ca. 2,80 m kann es bei Einhaltung dieser Forderung zu einer deutlichen Reduzierung der nutzbaren Höhe unterhalb der Ebene kommen. Erfahrungsgemäß wird dieser untere Bereich jedoch „bewegungsintensiver“ genutzt (Laufen, Rennen), wodurch eine erhöhte Anstoßgefahr an Balken etc. besteht. In diesen Fällen, muss abgewogen werden, wie die Höhenaufteilung erfolgen soll, ggf. ist es dann sinnvoller die Mindesthöhe auf der Ebene zu reduzieren.

Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege dürfen durch erhöhte Ebenen weder in der Höhe noch in der Breite eingeschränkt werden.

Ausgewählte Informationen

GUV-Nr.

Titel

GUV-SR S2

Regel Kindertageseinrichtungen

GUV-V S2

Kindertageseinrichtungen

Weitere Schriften