Erste Hilfe

Verletzungen bei Unfällen in Kindertageseinrichtungen reichen von der einfachen Schürfwunde bis hin zu schwereren Verletzungen wie Armbruch etc.

Eine sachgerechte Erste Hilfe kann dabei Verletzungsfolgen mildern und im Extremfall auch Leben retten. Die notwendigen sachlichen und personellen Voraussetzungen zu einer wirksamen Erste-Hilfe-Leistung müssen daher vorhanden sein.

Sachliche Voraussetzungen

Erste-Hilfe-Material
In jeder Einrichtung muss ein Verbandkasten C nach DIN 13157 vorhanden sein. Bei Ausflügen, Wanderungen ist entsprechendes Erste-Hilfe-Material mit zu nehmen. Ergänzend zu den Verbandmaterialien sind Kältepacks zur Kühlung bei Prellungen etc. sinnvoll. Zum Verbandkasten gehört auch ein Verbandbuch* (GUV-I 511.1), in das Erste-Hilfe-Maßnahmen eingetragen werden. 
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind entsprechend zu kennzeichnen (weißes Kreuz auf grünem Grund/ GUV-I 8577).

Meldeeinrichtung
In der Kindertagesstätte muss während der Öffnungszeiten ein jederzeit zugängliches Telefon vorhanden sein (bei Ausflügen sollte ein Handy mitgeführt werden). In unmittelbarer Nähe des Telefons sollten die Nummern von Notruf, Giftzentrale, Ärzten, Taxizentrale sowie die Namen der ErsthelferInnen vorhanden sein. Zur Unterstützung kann hierbei das Notrufnummernverzeichnis* (GUV-SI 8020) dienen. 

* Verbandbuch, EH-Kennzeichnung, Notrufnummernverzeichnis sind kostenlos bei der Unfallkasse Hessen erhältlich

Personelle Voraussetzungen

Erste-Hilfe-Ausbildung
Pro Kindergruppe muss eine ErzieherIn in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Ausbildungskosten für eine Erzieherin/ Gruppe sowohl bei kommunalen als auch kirchlichen und privaten Trägern werden von der Unfallkasse Hessen übernommen. Die Kostenübernahme muss vor der Ausbildung beantragt werden. Den Antrag finden Sie hier.


Erste-Hilfe-Auffrischung
Erste-Hilfe-Kenntnisse müssen regelmäßig im Abstand von 2 Jahren aufgefrischt werden. Die Unfallkasse Hessen übernimmt die Kosten für ein derartiges Training (das Training ist gegenüber der Grundausbildung zeitlich reduziert). Wie beim Grundkurs muss die Kostenübernahme beantragt werden.

Verhalten nach einem Unfall

  • Bagatellverletzungen werden z.B. mit einem Pflaster versorgt und in das Verbandbuch eingetragen. Die Erziehungsberechtigten sind über die Verletzung zu informieren, eine Unfallanzeige ist nicht erforderlich.
  • Leichte Verletzungen mit vermutlich kurzer Behandlungsdauer sind dem nächst gelegenen Arzt vorzustellen. Eine Unfallanzeige muss erstellt werden. Der Transport kann z.B. mit einem privaten KFZ oder Taxi erfolgen.
  • Schwere Verletzungen müssen einem sogenannten Durchgangsarzt vorgestellt werden. Das kann ein niedergelassener Arzt aber auch die Unfallabteilung einer Klinik sein. Bei schweren Verletzungen kann ein Transport mit dem Rettungswagen erforderlich sein.

Weitere Informationen:
Die Schrift „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ bietet detaillierte Informationen zu den o.g. Themen.