Krippen![]() Die zunehmende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für U 3 Kinder hat zur verstärkten Schaffung von Krippenplätzen geführt. Diese werden in selbstständigen Einrichtungen, separaten Gruppen oder eben in altersgemischten Gruppen einer Einrichtung angeboten. Unabhängig hiervon müssen die alterspezifischen Besonderheiten der Krippenkinder berücksichtigt werden. Neben der altersgemäßen Gestaltung der Räumlichkeiten betrifft dies auch das Sicherheitsniveau. Hierbei zeigen sich wesentliche Unterschiede zu den üblichen Sicherheitsanforderungen in Kindergärten, da Krippenkinder
Die geringe Eigensicherungsfähigkeit beruht insbesondere darauf, dass die Altersgruppe U 3 diverse Gefahren nicht erkennen und bewältigen kann. Aufsicht und technische Schutzmaßnahmen müssen dies kompensieren. Insbesondere Stürze, Abstürze stellen in dieser Altersgruppe ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und bedürfen entsprechender Schutzmaßnahmen. Die kleineren Körperabmessungen der U 3 Kinder müssen insbesondere bei Spielplatzgeräten und Brüstungs-, Treppenöffnungen berücksichtigt werden. Die gängigen Öffnungsmaße von 12 bzw. 11 cm zwischen Füllstäben etc. gewähren für diese Altersgruppe keinen ausreichenden Schutz gegen ein Hindurchstürzen bzw. Hängenbleiben.Hier sind reduzierte Öffnungsgrößen von max. 8,9 cm erforderlich. Besondere Vorsicht ist auch bei der Nutzung von Spielplatzgeräten geboten. Diese werden in Deutschland i.d. R. für Kinder ab 3 Jahren gefertigt und weisen daher für U 3 Kinder kein ausreichendes Schutzniveau auf. Eine Nutzung durch diese Altersgruppe ist daher nur bei unmittelbarer Beaufsichtigung möglich. Insbesondere bei der Aufnahme von Krippenkindern in eine bestehende Einrichtung (Kindergarten) stellt sich häufig die Frage, was denn alles nach- bzw. umgerüstet werden muss. Im folgenden sind hierzu die wesentlichen Anforderungen im Überblick dargestellt. Die detaillierten Ausführungen finden sich in der Sicherheitsregel GUV-SR S2 "Kindertageseinrichtungen".
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