Trampoline in Kindertageseinrichtungen![]() Bei der Benutzung von Trampolinen durch Kinder in Kindertageseinrichtungen sind zur Vermeidung von Unfällen insbesondere folgende Punkte aus sicherheitstechnischer Sicht zu beachten: Auswahl der Geräte
In Kindertagesstätten kommen in der Regel Trimmpoline und Freizeittrampoline zum Einsatz. Wettkampftrampoline sollten in Kindertageseinrichtungen nicht eingesetzt werden. Beim Kauf ist auf eine CE-Kennzeichnung und eine Baumusterprüfung zu achten. Zusätzliche Sicherheit bietet das Vorhandensein eines GS- oder TÜV-Prüfzeichens. Sichere Konstruktion ![]() Sichere Aufstellung Bis 60 cm Gerätehöhe können Freizeittrampoline auf Rasen aufgestellt werden. Bei einer Gerätehöhe von mehr als 60 cm ist stoßdämpfender Untergrund, z. B. nicht bindiger Sand, Feinkies 2 mm bis 8 mm, Rindenmulch, Fallschutzplatten oder Sportmatten, vorzusehen. Wenn kein ausreichend stoßdämpfender Boden vorhanden ist, müssen so genannte Sicherheitsnetze die Trampoline vollständig umschließen um ein Abstürzen bzw. Herausfallen der Nutzer zu verhindern. Bei der Verwendung solcher Netze ist insbesondere auf eine ausreichende Höhe und Stabilität zu achten. Während der Nutzung ist darauf zu achten, dass der Ein- und Ausstiegsbereich geschlossen ist. Wartung und Kontrollen Unterweisung
Aufsicht Trampolinschein Unbefugte Nutzung |




