Frankfurt, im Dezember 2008
Am 18. Januar 2009 finden in Hessen Landtagswahlen statt. Viele Ehrenamtliche werden in den Wahllokalen Stimmzettel ausgeben und dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. Gut, dass die Wahlhelfer dabei bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert sind. So hat das ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.
„Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, bekräftigt Unfallkassen-Geschäftsführer Bernd Fuhrländer. Die Beiträge finanziert die öffentliche Hand. Die Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit, aber auch auf den Wegen hin und zurück versichert.
Insgesamt sind rund 153.000 Ehrenamtliche bei der Unfallkasse Hessen versichert. Dazu zählen neben Wahlhelfern auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Schülerlotsen und kommunale Mandatsträger, wie Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt nach einem Unfall die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Arznei- und Heilmittel und notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Der behandelnde Arzt muss erfahren, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat; die Praxisgebühr entfällt in diesem Zusammenhang.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Wahlhelfer alles tun, um Unfälle zu vermeiden. Am besten nicht übermüdet mit dem Auto heimfahren, möglichst in den Pausen an die frische Luft gehen und dort einen kleinen Spaziergang oder ein paar Lockerungsübungen machen. Sie regen den Kreislauf an und beugen Müdigkeit oder Konzentrationsschwächen vor.
