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Autopanne – wer hilft, ist gesetzlich unfallversichert
Frankfurt, im Dezember 2009
Straße, Auto, Panne –diese drei Begriffe gehören leider oft zusammen. Eine gute Nachricht gibt es jedoch: Wer als Pannenhelfer einem anderen Autofahrer hilft, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Hessen (UKH) hin.
"Versichert sind zum Beispiel die Hilfe beim Wechseln eines Rades, die Starthilfe mit einem Überbrückungskabel oder das Anschieben eines liegengebliebenen Autos", sagt Bernd Fuhrländer, Geschäftsführer der UKH. Sie ist Ansprechpartnerin für Pannenhelfer bei Fahrzeugen, deren Halter in Hessen seinen Wohnsitz hat. Grundsätzlich ist immer die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband zuständig, in dessen Einzugsbereich der Fahrzeughalter, dem geholfen wurde, gemeldet ist.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn ein Pannenhelfer dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs hilft und dabei einen Unfall erleidet – dann ist die Berufsgenossenschaft des Fahrers zuständig, nicht die Unfallkasse.
Nicht gesetzlich unfallversichert sind Hilfsaktionen, die dem eigenen Nutzen dienen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn ein Mitfahrer beim Reifenwechsel nur deshalb hilft, damit die Fahrt bald fortgesetzt werden kann. Auch wer lediglich beim Ein- und Ausladen hilft und dabei verunglückt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Der Versicherungsschutz ist für die Helfer beitragsfrei.
