2010-02

Frühjahrsputz: Haushaltshilfen müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet sein

Frankfurt, im Februar 2010

 

Kaum ist der letzte Schnee geschmolzen, beginnt in vielen Haushalten der große Frühjahrsputz. Wer dafür eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden: Auch Privatleute, die nur zeitweise eine Unterstützung im Haushalt benötigen, sind dem Gesetz nach Arbeitgeber – und damit für die Unfallversicherung ihrer Hilfe zuständig. Darauf weist die Unfallkasse Hessen (UKH) hin. 

 

Minijobzentrale oder Unfallversicherungsträger?

Der private Arbeitgeber ("Haushaltsvorstand") meldet seine Hilfe entweder bei der Minijobzentrale oder direkt beim Unfallversicherungsträger an. Entscheidend ist der monatliche Verdienst der Hilfe durch einen oder mehrere Jobs: Liegt er unter 400 Euro, ist die Minijobzentrale zuständig (www.minijobzentrale.de, Telefon: 0180 200 504). Liegt er darüber, ist der zuständige Unfallversicherungsträger die richtige Adresse. Für Hessen ist das die UKH (haushalt(at)ukh.de, oder Telefon: 069 29972-440). 
Hat die Hilfe bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall, ist allein die UKH zuständig – egal, ob die Hilfe bei ihm angemeldet wurde oder bei der Minijobzentrale. Nach einem versicherten Unfall trägt die UKH die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung.


Ein Unfall ist schnell passiert


"Beim Gardinenaufhängen von der Leiter gestürzt, im dunklen Keller über den Wäschekorb gefallen, mit heißem Wasser die Hand verbrüht – es gibt viele Beispiele für Unfälle von Haushaltshilfen, ob sie nun einen Tag oder zehn Jahre tätig sind", erläutert Bernd Fuhrländer, Geschäftsführer der UKH. Deshalb lohne sich, so Fuhrländer, für den Haushaltsvorstand auch die Anmeldung einer nur kurzfristig engagierten Hilfe. 
Eine sichere Leiter und hautschonende Reinigungsmittel seien darüber hinaus eine gute Basis für den sicheren Arbeitsplatz der Hilfe. Arbeitgeber, die die Anmeldung versäumen, riskieren ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.



Pressekontakt:
Unfallkasse Hessen
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Senta Knittel
Tel.: 069 29976614
Fax: 069 299728614
E-Mail: s.knittel(at)ukh.de 

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