Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Diese ist wie die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, die aus Vertreter*innen der Versicherten- und der Arbeitgeber*innenseite unserer Mitgliedsbetriebe besteht.
Die UKH ist für den Versicherungsschutz von rund 2,7 Millionen Menschen in Hessen zuständig:
211.000
Angestellte und Arbeiter*innen des öffentlichen Dienstes
164.000
Ehrenamtlich Tätige
117.000
Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen
404.000
Private Pflegepersonen
335.000
Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflege
695.950
Schüler*innen in allgemein bildenden Schulen
198.000
Schüler*innen in berufsbildenden Schulen
307.200
Studierende
49.000
Private Haushaltshilfen
weitere Versicherte
Diese Personengruppen sind kraft Gesetzes bei Unfällen und gegen die Folgen und Risiken von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, in der Schule oder Kita oder auf dem Weg dorthin versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von unseren Mitgliedsbetrieben, also den Städten, Gemeinden und dem Land Hessen, gezahlt. Dadurch sind sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmer*innen gegenüber befreit. Für die direkt bei uns gemeldeten Haushaltshilfen zahlen die „privaten Arbeitgeber*innen“ einen Jahresbeitrag von 30 Euro.
Wichtigste Aufgaben und Leistungen der UKH
Verhütung von Arbeits-, und Schulunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Entschädigung (bei einem Versicherungsfall) mit allen geeigneten Mitteln für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
Geldleistungen wie Verletztengeld, Verdienstausfall, Pflegegeld, Renten
Aufklärung, Beratung und Information
Die UKH in Zahlen 2019
Versicherungsfälle (Auszug)
85.307
meldepflichtige Schulunfälle, davon 1 tödlich
5.907
Schulwegunfälle, davon 5 tödlich
5.257
meldepflichtige Arbeitsunfälle
1.432
Wegeunfälle, davon 2 tödlich
460
Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen)
Entschädigungsleistungen (Auszug)
22,9 Mio. Euro
für ambulante Behandlungen
14,4 Mio. Euro
für stationäre Behandlung und häusliche Pflege
5,4 Mio. Euro
für Verletztengelder
31,0 Mio. Euro
für Renten an Versicherte und Hinterbliebene
12,8 Mio. Euro
für sonstige Heilbehandlungen und Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Ausgaben für Prävention
11,1 Mio. Euro
für Beratung, Überwachung, Qualifizierung etc. zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit