Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Diese ist wie die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, die aus Vertreter*innen der Versicherten- und der Arbeitgeber*innenseite unserer Mitgliedsbetriebe besteht.
Die UKH ist für den Versicherungsschutz von 2,4 Millionen Menschen in Hessen zuständig:
218.400
Angestellte und Arbeiter*innen des öffentlichen Dienstes
164.600
Ehrenamtlich Tätige
117.300
Beschäftigte in Hilfeleistungsunternehmen
472.000
Private Pflegepersonen
340.600
Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege
699.500
Schüler*innen in allgemein bildenden Schulen
193.700
Schüler*innen in berufsbildenden Schulen
308.700
Studierende
47.400
Private Haushaltshilfen
288.700
weitere Versicherte
Diese Personengruppen sind kraft Gesetzes bei Unfällen und gegen die Folgen und Risiken von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, in der Schule oder Kita oder auf dem Weg dorthin versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von unseren Mitgliedsbetrieben, also den Städten, Gemeinden und dem Land Hessen, gezahlt. Dadurch sind sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftpflicht ihren Arbeitnehmer*innen gegenüber befreit. Für die direkt bei uns gemeldeten Haushaltshilfen zahlen die „privaten Arbeitgeber*innen“ einen Jahresbeitrag von 30 Euro.
Wichtigste Aufgaben und Leistungen der UKH
Verhütung von Arbeits-, und Schulunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Entschädigung (bei einem Versicherungsfall) mit allen geeigneten Mitteln für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
Geldleistungen wie Verletztengeld, Verdienstausfall, Pflegegeld, Renten
Aufklärung, Beratung und Information
Die UKH in Zahlen 2020
Meldepflichtige Unfälle
50.565
meldepflichtige Schulunfälle (Studierende, Schüler*innen, Kinder in Tageseinrichtungen)
4.357
Schulwegunfälle
4.468
meldepflichtige Arbeitsunfälle
1.551
Wegeunfälle
668
Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen)
Entschädigungsleistungen 2020
Entschädigungsleistungen insgesamt: 85,6 Mio. Euro, davon
19,6 Mio. Euro
für ambulante Behandlungen
13,1 Mio. Euro
für stationäre Behandlung und häusliche Pflege
6,0 Mio. Euro
für Verletztengelder und besondere Unterstützung
1,0 Mio. Euro
für Umschulung und berufliche Eingliederung
31,9 Mio. Euro
für Renten an Versicherte und Hinterbliebene
11,5 Mio Euro
für sonstige Behandlungen und zur sozialen Eingliederung
Ausgaben zur Prävention
10,3 Mio. Euro
für Beratung, Überwachung, Qualifizierung etc. zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit