Zu unseren Aufgaben gehört auch die berufliche und soziale Rehabilitation. Diese beinhaltet
Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung
Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich des dazu erforderlichen Schulabschlusses
Ergänzende Leistungen und soziale Rehabilitation: u. a. Kraftfahrzeughilfe (z. B. behinderungsbedingte Zusatzausstattung), Wohnungshilfe (z. B. behindertengerechter Umbau), Haushaltshilfe
Finanzielle Absicherung
Um die Versicherten und ihre Familien auch finanziell abzusichern, zahlen wir z. B.
Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, soweit der Versicherte kein Arbeitsentgelt erhält; es wird wie Krankengeld berechnet, allerdings ohne die dortige Beschränkung in der Höhe
Übergangsgeld während der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen
Unfallrente, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist
Leistungen an Hinterbliebene: Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und -beihilfen
Abfindung von Renten unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag
Zusätzliche Geldleistungen für diejenigen, die sich im Interesse der Allgemeinheit engagieren oder Hilfe leisten