Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2021 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 1. Nachtrag zur Satzung vom 22. November 2018 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 25. November 2022 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 2. Nachtrag zur Satzung vom 22. November 2018 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 25. November 2022 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 3. Nachtrag zur Mehrleistungssatzung vom 06. November 2013 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen – nachstehend „Unfallkasse“ genannt – hat in ihrer Sitzung am 22. November 2018 aufgrund des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB IV die folgende Satzung beschlossen.
Heute tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Arbeitgebende sollten ihre Mitarbeitenden aber auch weiter vor Infektionskrankheiten schützen.
Die Ereignisse in der Silvesternacht haben die Unfallkasse Hessen sehr erschüttert. Auch Einsatzkräfte in Hessen wurden angegriffen. In solchen Fällen greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Damit die betriebliche Weihnachtsfeier auch unter Corona-Bedingungen gelingt, braucht es vor allem gute Ideen und Kreativität. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps für ein Treffen zum Jahresabschluss ohne…