Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der aktuellen Satzung der Unfallkasse Hessen wird diese nun durch den 1. Nachtrag aktualisiert.
Unser Ziel ist, die für die Mitgliedsunternehmen und Versicherten geltenden Satzungsregelungen so aktuell wie möglich zu halten. Deshalb wird mit diesem 1. Nachtrag, neben einigen redaktionellen Änderungen, vor allem eine Anpassung und Klarstellung bei der Beitragsregelung für die Privathaushalte vorgenommen. Dazu wird neben der Beitragsgruppe für Privathaushalte bei der UKH – der Beitragsgruppe EB 4 – eine neue Beitragsgruppe EB 5, für die Privathaushalte der Minijob-Zentrale, eingeführt. Wie bisher kann die Vertreterversammlung die Beiträge nur für die Privathaushalte bei der UKH festsetzen.
Die aktuelle Satzung lesen Sie hier.