Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen – nachstehend „Unfallkasse“ genannt – hat in ihrer Sitzung am 22. November 2018 aufgrund des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB IV die folgende Satzung beschlossen.
Der Wahlausschuss gibt gemäß § 79 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) das endgültige Wahlergebnis der Allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung 2023 bei der Unfallkasse Hessen bekannt.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 25. November 2022 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 2. Nachtrag zur Satzung vom 22. November 2018 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 25. November 2022 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 3. Nachtrag zur Mehrleistungssatzung vom 06. November 2013 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Am Donnerstag, 22. Dezember 2022, findet um 10.00 Uhr die Sitzung des Wahlausschusses der UKH im Verwaltungsgebäude der Unfallkasse Hessen, Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson (AP i. V.) hat vor der endgültigen Anstellung eine Prüfung abzulegen, um ihre Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson (AP) entsprechend dem…
Nach §4 Abs. 3 DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" dürfen elektrische Betriebsmittel nur benutzt werden, wenn sie betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und…
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2021 gemäß §§ 33 und 34 SGB IV den folgenden 1. Nachtrag zur Satzung vom 22. November 2018 beschlossen. Den Nachtrag lesen Sie hier.
Vereinbarung über die Beauftragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. nach §§ 88 ff. SGB X zur Durchführung der Verwaltungsverfahren zur Umsetzung des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen…