Die Zukunft aktiv mitgestaltenDie Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der allgemeinen Sozialwahl neu gewählt. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass die unmittelbar Betroffenen die Aufgaben der UKH in eigener Verantwortung erfüllen. Die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen gestalten die UKH eigenständig. Sie treffen als Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Sie entscheiden über die Rechtsvorschriften der UKH, ihre Finanzmittel, die Anzahl der Beschäftigten und deren Bezahlung. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der Unfallkasse Hessen die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Organen bei der Ausführung ihres gesetzlichen Auftrages und stärkt gleichzeitig die Eigenverantwortung der Sozialpartner. Die Organe der sozialen Selbstverwaltung sind Vertreterversammlung und Vorstand. E-Mail: b.eichler[at]ukh.de Vertreterversammlung
Vorstand
PräventionsausschussDieser Ausschuss dient der praxisnahen Vorbereitung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen. Insbesondere werden Unfallverhütungsvorschriften sowie andere präventionsspezifische Regelungen beraten. Der Ausschuss besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes. Mitglieder
RentenausschussDie Rentenausschüsse sprechen den verletzten und erkrankten Versicherten den finanziellen Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigungen zu. Jeder Rentenausschuss besteht aus 6 Mitgliedern – je drei Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Mitglieder
Widerspruchsausschuss/EinspruchsstelleDieser Ausschuss entscheidet über Widersprüche, sofern die Rentenausschüsse diesen nicht abhelfen. Er erlässt die Widerspruchsbescheide und nimmt im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide die Befugnisse und Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr. Der Ausschuss besteht aus 6 Mitgliedern der Vertreterversammlung. Mitglieder
RechnungsprüfungsausschussDer Rechnungsprüfungsausschuss berät das Ergebnis sowie den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung. Er bereitet den Beschluss der Vertreterversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers vor. Der Ausschuss besteht aus insgesamt 6 Mitgliedern der Vertreterversammlung. Mitglieder
SatzungskommissionDie Satzungskommission bereitet die Beschlüsse der Vertreterversammlung über das autonome Recht der UKH vor, insbesondere natürlich Satzung und Mehrleistungsansatz. Sie besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes. Mitglieder
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Diedrich Backhaus![]() Vorstands- Cornelia Kröll![]() Vorstands- Hildegard Schermuly![]() Vorsitzende Dr. Eric Tjarks![]() Vorsitzender |