Die Leistungen der Unfallkasse Hessen nach einem Unfall im Ehrenamt
Ehrenamtlich tätige Personen erhalten dieselben Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie nach einem Arbeitsunfall:
- Heilbehandlung
- Rehabilitation
- Finanzielle Absicherung
Für bestimmte Personenkreise (z. B. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Hilfeleistende) sieht die Satzung der UKH in Verbindung mit der Mehrleistungssatzung weitere Leistungen vor.