Pflegende Angehörige und häusliche PflegepersonenÜber 400.000 pflegebedürftige Menschen in Hessen werden zu Hause gepflegt. Jemanden zu pflegen bedeutet, großen Einsatz zu bringen. Dieses gilt sowohl psychisch als auch physisch. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die häusliche Pflege unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Angehörige, die einen Menschen in seinem Haushalt pflegt, stehen unter dem gesetzlichen Unfallschutz der Unfallkasse Hessen. Versichert bei der häuslichen PflegeWer einen Menschen in dessen Haushalt pflegt, beim Baden, Anziehen oder Essen hilf, steht unter gesetzlichem Unfallschutz.
Versichert sind unmittelbar pflegebezogene Tätigkeiten wie:
Nicht versichert sind Tätigkeiten, die nicht in einen der oben genannten Bereiche fallen. Kein Versicherungsschutz besteht bei außerhäuslichen Aktivitäten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den pflegerischen Maßnahmen oder den Hilfen bei der Haushaltsführung stehen (z. B. Begleitung bei Spaziergängen als Freizeitbeschäftigung oder beim Besuch kultureller Veranstaltungen). Diese und weitere Informationen haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst, damit Sie sie in Ruhe nachlesen können. Inform – Das Magazin der UKHAusgewählte Artikel zur Pflege und wie die UKH Unfallopfern hilft, die Zuhause gepflegt werden, stellen wir auf Inform online bereit:
Weiterführende InformationenHier finden pflegende Angehörige im Magazin "Pflege daheim" immer wieder neue Anregungen wie sie z. B. Job und häusliche Pflege miteinander vereinbaren können. Sie können sich das Magazin kostenfrei herunterladen oder nach Hause bestellen.
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