Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Heute tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Arbeitgebende sollten ihre Mitarbeitenden aber auch weiter vor Infektionskrankheiten schützen.

Würfel mit Buchstaben stellen den Wechsel von der Pandemie zur Endemie dar

Bild: © Fokussiert, Adobe Stock

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endet früher als geplant. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften die Betriebe und Unternehmen mit Beratung, Handlungshilfen und weiterführenden Informationen unterstützt, sich auf die neue Situation einzustellen. Auch in der neuen Normalität sollten Arbeitgebende weiterhin ihre Arbeitnehmenden vor Infektionskrankheiten, wie die Grippe, schützen.
 
Das Bundesarbeitsministerium gibt Empfehlungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Arbeitgebende eigenverantwortlich anwenden können. Nur in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.

Zum Seitenanfang navigieren