Letzte Änderung: 27. Mai 2023

Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst

Hepatitis B-Schutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

Die Hepatitis B ist eine von Viren hervorgerufene schwere Erkrankung, die hauptsächlich durch Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten übertragen wird. Dabei reichen kleinste Mengen virushaltigen Blutes zur Infektion, wenn dieses über – auch geringfügige – Verletzungen der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangt. Die Hepatitis B ist damit rund hundert Mal ansteckender als HIV.  Die besondere Infektionsgefährdung bei Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren muss mittels Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Circa 40 bis180 Tage nach der Ansteckung erkrankt eine infizierte Person häufig sehr schwer an Gelbsucht, die in einigen Fällen auch direkt zum Tode führen kann. Bei etwa jedem zehnten Infizierten geht die Krankheit in ein Dauerstadium über, d. h. die Person wird Dauerträger*in des Virus. Die Krankheit heilt also nicht von selbst ab. Diese Menschen sind nicht nur eine dauernde Ansteckungsgefahr für andere, sondern haben ein erhöhtes Risiko, im Laufe der Jahre an einer Zirrhose (Schrumpfleber) oder sogar an Leberkrebs zu sterben. 

In der Bundesrepublik Deutschland sind circa 0,5 bis 1 Prozent der Gesamtbevölkerung Dauerträger*innen des Virus. Dies entspricht 300.000 bis 650.000 Personen. 

Übertragungswege – hier lauern die Ansteckungsgefahren

Bei der Bergung und Rettung verletzter Personen bestehen die höchsten Ansteckungsrisiken. Blut und andere Körperflüssigkeiten sind prinzipiell als infektiös anzusehen. Der Übertragungsweg für Hepatitis B ist dann gegeben, wenn Feuerwehrangehörige im Rahmen ihres Einsatzes direkten Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten haben oder mit kontaminierten Kleidungsstücken oder Gegenständen in Berührung kommen. Da bei der Bergung und Rettung verletzter Personen gleichzeitig das Risiko einer eigenen Verletzung besteht, können Erreger über diese Kontakte auf- genommen werden.

Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten erforderlich.

Feuerwehrleute sind häufig mit die Ersten am Unfallort und gewährleisten die Erstversorgung. Deshalb ist eine Schutzimpfung für Sie besonders wichtig.  Bild: © Günter Fenchel

So begegnen Sie den Gefährdungen effektiv und richtig

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss die Häufigkeit derartiger Einsätze und Kontakte berücksichtigt werden. Sind Feuerwehrangehörige häufig bei Bergung oder Rettung verletzter Personen eingesetzt, so ist in der Regel von einer erhöhten Infektionsgefahr auszugehen.

Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch aktive Immunisierung effektiv möglich. Die Schutzimpfung muss all denjenigen Angehörigen der Feuerwehren angeboten werden, für die aufgrundihrer Tätigkeit von einer erhöhten Infektionsgefährdung für Hepatitis B auszugehen ist (siehe Gefährdungsbeurteilung). Eine Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren, sich impfen zu lassen, besteht jedoch nicht.

Die Impfung gegen Hepatitis B: Schutz für mindestens zehn Jahre!

Die Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Der Impfstoff wird in den Oberarm injiziert. Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten erforderlich (Erstimpfung, dann nach einem und nach sechs Monaten). Erfolgreich geimpfte Personen (Nachweis durch Titerkontrolle) sind für wenigstens zehn Jahre geschützt. Bei zu geringer Antikörperbildung muss die Schutzimpfung ggf. wiederholt werden. Der Impfarzt klärt über mögliche Nebenwirkungen auf und berät individuell über Gegenanzeigen sowie Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Auch nach der Impfung sind Schutzmaßnahmen wichtig!

Die Vorsorge durch Schutzimpfungen erlaubt es allerdings nicht, auf die übrigen Schutzmaßnahmen, z. B. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung, Beachtung von organisatorischen und Verhaltensregeln oder Hygienemaßnahmen, zu verzichten. 
Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, da durch Blutkontakt auch andere Infektionskrankheiten übertragen werden können (z. B. Hepatitis C, HIV). 

Häufige Fragen

Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Daneben können den Trägern der Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen werden, z. B. Hilfeleistungen. Versichert sind ferner Feuerwehreinsätze und -übungen, Dienstsport, Tage der offenen Tür und sonstige Veranstaltungen, die der Selbstdarstellung dienen. Ebenso ist die Mithilfe beim Um- oder Ausbau eines Feuerwehrgerätehauses versichert. Das schließt auch die Angehörigen der Mini- und Jugendfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen mit ein.

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