So begegnen Sie den Gefährdungen effektiv und richtig
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss die Häufigkeit derartiger Einsätze und Kontakte berücksichtigt werden. Sind Feuerwehrangehörige häufig bei Bergung oder Rettung verletzter Personen eingesetzt, so ist in der Regel von einer erhöhten Infektionsgefahr auszugehen.
Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch aktive Immunisierung effektiv möglich. Die Schutzimpfung muss all denjenigen Angehörigen der Feuerwehren angeboten werden, für die aufgrundihrer Tätigkeit von einer erhöhten Infektionsgefährdung für Hepatitis B auszugehen ist (siehe Gefährdungsbeurteilung). Eine Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren, sich impfen zu lassen, besteht jedoch nicht.
Die Impfung gegen Hepatitis B: Schutz für mindestens zehn Jahre!
Die Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Der Impfstoff wird in den Oberarm injiziert. Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen innerhalb von sechs Monaten erforderlich (Erstimpfung, dann nach einem und nach sechs Monaten). Erfolgreich geimpfte Personen (Nachweis durch Titerkontrolle) sind für wenigstens zehn Jahre geschützt. Bei zu geringer Antikörperbildung muss die Schutzimpfung ggf. wiederholt werden. Der Impfarzt klärt über mögliche Nebenwirkungen auf und berät individuell über Gegenanzeigen sowie Wechselwirkungen mit Medikamenten.