Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endet früher als geplant. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften die Betriebe und Unternehmen mit Beratung, Handlungshilfen und weiterführenden Informationen unterstützt, sich auf die neue Situation einzustellen. Auch in der neuen Normalität sollten Arbeitgebende weiterhin ihre Arbeitnehmenden vor Infektionskrankheiten, wie die Grippe, schützen.
Das Bundesarbeitsministerium gibt Empfehlungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Arbeitgebende eigenverantwortlich anwenden können. Nur in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Bild: © Fokussiert, Adobe Stock