Letzte Änderung: 19. April 2026
Unfälle im Feuerwehrdienst richtig melden
Unfall bei der Feuerwehr: Was jetzt zu tun ist
Jeder Unfall sollte dokumentiert werden
Grundsätzlich gilt: Jeder Unfall in der Feuerwehr sollte dokumentiert werden. Informieren Sie deshalb immer die zuständigen Führungskräfte oder Verantwortlichen in Ihrer Feuerwehr. Nur so können alle notwendigen Schritte eingeleitet werden.
Die Dokumentation erfüllt zwei wichtige Aufgaben:
- Sie kann Grundlage für die Anerkennung als Arbeitsunfall sein.
- Sie hilft dabei, Unfallursachen zu erkennen und ähnliche Ereignisse künftig zu vermeiden.
Auch kleine Verletzungen sollten gemeldet werden
Selbst scheinbar kleinere Verletzungen wie Prellungen oder Schürfwunden sollten dokumentiert werden. Dafür eignet sich zum Beispiel der sogenannte Meldeblock, der über uns bestellt werden kann.
Das ist besonders wichtig, wenn sich Beschwerden später verschlimmern oder doch eine ärztliche Behandlung notwendig wird. Die Dokumentation zeigt dann, wann und bei welcher Tätigkeit die Verletzung entstanden ist.
Wann eine gesetzliche Unfallanzeige notwendig ist
Wenn ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, müssen die Verantwortlichen der Feuerwehr eine gesetzliche Unfallanzeige erstellen und an die Unfallkasse Hessen übermitteln.
Diese Meldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, nachdem der Unfall bekannt geworden ist. In der Unfallanzeige werden unter anderem folgende Informationen festgehalten:
- wer verunfallt ist
- wann und wo sich der Unfall ereignet hat
- bei welcher Tätigkeit der Unfall passiert ist
- wie sich das Ereignis abgespielt hat
- welche Verletzungen entstanden sind
Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für die Prüfung und mögliche Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
So wird die Unfallmeldung organisiert
In vielen Kommunen wird die Erstellung der Unfallanzeige über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung organisiert. Dort wird häufig auch der Zugang zum digitalen Mitgliederportal der Unfallkasse Hessen verwaltet.
Über dieses Portal können Verantwortliche die Unfallanzeige online ausfüllen und direkt an die Unfallkasse Hessen übermitteln. Wie genau der Ablauf in Ihrer Kommune organisiert ist, erfahren Sie bei den zuständigen Verantwortlichen Ihrer Feuerwehr. Die digitale Meldung über das Mitgliederportal ist in der Regel der bevorzugte Weg.
Sollte der Unfallkasse Hessen zunächst nur ein Durchgangsarztbericht vorliegen, kann die Unfallanzeige – falls erforderlich – auch nachträglich erstellt und übermittelt werden.
Wann eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt notwendig ist
Führt ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit oder ist eine ärztliche Behandlung von mehr als einer Woche erforderlich, muss die verletzte Person eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Diese Ärztinnen und Ärzte sind speziell für Arbeitsunfälle zugelassen.
Wichtig ist dabei der Hinweis, dass sich der Unfall beispielsweise im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ereignet hat und die Unfallkasse Hessen zuständig ist.
Nach der Behandlung erstellt die Ärztin oder der Arzt einen sogenannten Durchgangsarztbericht und übermittelt ihn an die Unfallkasse Hessen. Darin enthalten sind unter anderem:
- persönliche Daten der verunfallten Person
- der Unfallbetrieb (z. B. die Freiwillige Feuerwehr),
- die ausgeübte Tätigkeit (z. B. Einsatzdienst)
- eine Beschreibung des Unfallhergangs
- die festgestellten Verletzungen
- weitere notwendige Behandlungen
- eine Prognose zur möglichen Arbeitsunfähigkeit
Dieser Bericht informiert die Unfallkasse Hessen über das Unfallereignis. Die interne Dokumentation oder eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige ersetzt er jedoch nicht.
Die Behandlungskosten werden direkt mit der Unfallkasse Hessen abgerechnet.
Bei schweren Unfällen, bei denen Rettungsdienst oder Notarzt alarmiert werden, erfolgt der Transport meist in ein Krankenhaus mit Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt. Die weitere Versorgung und Dokumentation wird dort automatisch sichergestellt.
Warum die Unfallmeldung so wichtig ist
Die Meldung eines Unfalls erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
- Das Ereignis wird vollständig und nachvollziehbar dokumentiert.
- Die Unfallkasse Hessen wird informiert und kann bei Bedarf Leistungen erbringen.
- Das Unfallgeschehen kann ausgewertet werden, um ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden.
So kann aus jedem Unfall auch ein präventiver Nutzen entstehen – mit dem Ziel, die Sicherheit im Feuerwehrdienst weiter zu verbessern.
Fragen zur Unfallmeldung?
Unser Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter.
Telefon: 069 29972-440
E-Mail: ukh@ukh.de.
Häufige Fragen
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Nach § 22 SGBVII zählen Personen, die im Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, als Beschäftigte und sind bei der Bemessung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Wenn die Ortsfeuerwehren jeweils in eigenen Gebäuden untergebracht sind, sind für jede Ortsfeuerwehr entsprechend der Wehrstärke Sicherheitsbeauftragte vorzusehen.
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