Häufige Fragen UKH Seminare

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail an ukh[at]ukh.de.

Anmeldung zu UKH Qualifizierungsangeboten

Sie können sich online über den Bereich „Seminare“ für die verschiedenen UKH Qualifizierungsangebote anmelden. Telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für jeden Veranstaltungstermin und jede*n Teilnehmer*in stellen Sie eine eigene Seminar-Buchungsanfrage. Eine Unterschrift Ihrer Dienststelle ist nicht nötig. Der Eingang Ihrer Buchungsanfrage wird Ihnen zeitnah bestätigt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um die verbindliche Vergabe eines Seminarplatzes handelt. Die Teilnahmevoraussetzungen werden individuell geprüft. In der Regel erhalten Sie sechs Wochen vor Seminarbeginn eine persönliche Einladung mit dem Seminarprogramm und weiteren Informationen.

Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, nehmen wir Sie auf der Warteliste auf oder senden Ihnen eine Absage. Findet ein Seminar an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt, bitten wir Sie, das Ihrem Wohn- oder Dienstort am nächsten gelegene zu buchen.

Wo finde ich was auf der Website der UKH? Hier geht's zu den geführten Touren

Wenn Sie mehrere Personen aus Ihrem Betrieb anmelden möchten, wählen Sie bei der Online-Anfrage den Button "Teilnehmende hinzufügen" und füllen die jeweiligen Pflichtfelder aus.

Nein. Aus organisatorischen Gründen müssen die Namen der Teilnehmenden genannt werden.

In der Regel können Sie sich bis sechs Wochen vor Seminarbeginn anmelden.

Direkt nach Ihrer Buchungsanfrage erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Circa sechs Wochen vor dem Seminarbeginn und nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen informieren wir Sie, ob Sie an dem Seminar teilnehmen können.

Gehen mehr Anmeldungen ein, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, setzen wir weitere Interessierte auf eine Warteliste und informieren Sie, sobald ein Platz frei wird oder falls ein weiteres Seminar zum selben Thema angeboten wird.

Sie erhalten circa sechs Wochen vor Seminarbeginn eine Einladung mit allen Informationen zu Ihrer Seminarteilnahme.

Teilnahme an UKH Qualifizierungsangeboten

Um an den Seminaren der UKH kostenfrei teilnehmen zu können, müssen Sie in einem versicherten Mitgliedsbetrieb, einer Schule oder Kindertageseinrichtung in Hessen, beschäftigt sein. Die einzelnen Veranstaltungen sind für Multiplikator*innen und Zielgruppen (z. B. Führungskräfte, Personal- und Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte), die für Sicherheit und Gesundheit verantwortlich sind, konzipiert. Teilweise bestehen weitere Teilnahmevoraussetzungen, die Sie den Seminardetails entnehmen können.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt*innen, die einen Mitgliedsbetrieb der UKH betreuen, können an unseren Seminaren kostenfrei teilnehmen. Die UKH übernimmt die anfallenden Lehrgangs-, Verpflegungs- und ggf. anfallende Übernachtungskosten. Lediglich die Fahrtkosten für die An- und Abreise tragen Sie selbst.

Gerne nehmen wir auf körperliche Einschränkungen Rücksicht, um Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar zu ermöglichen. Bitte geben Sie bei Buchung an, welche besonderen Anforderungen Sie an das Seminar haben. Wir kontaktieren Sie dann, um alles Weitere abzusprechen. Betrifft die körperliche Einschränkung eine andere Person, die Sie anmelden, geben Sie dies im Feld „Bemerkungen“ bei der betreffenden Person an.

Falls Sie nicht am Seminar teilnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir Ihren Platz an andere Interessierte von der Warteliste vergeben können. Falls Sie wider Erwarten kurzfristig absagen müssen, bitten wir um einen Anruf, gerne auch direkt in der Bildungsstätte. So helfen Sie mit, dass keine unnötigen Kosten entstehen.

Grundsätzlich können Sie an einem Seminar einer anderen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft teilnehmen, wenn die UKH dieses Seminar nicht im Angebot hat. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bei uns für dieses Seminar einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wir prüfen dann die Teilnahmevoraussetzung und informieren Sie zeitnah über die Entscheidung.

Beschäftigte, die nicht bei der UKH versichert sind, können grundsätzlich an UKH Seminaren teilnehmen, sofern noch Plätze frei sind und der zuständige Unfallversicherungsträger (UVT) die Kosten übernimmt. Dafür setzen Sie sich mit Ihrem UVT in Verbindung und beantragen dort die erforderliche Kostenübernahme, die Sie dann bei uns einreichen (Mail an bildungsmanager[at]ukh.de)

Haustiere sind im Seminar nicht zugelassen. Im Einzelfall und in Absprache können Assistenz- und Begleithunde mitgebracht werden. Falls Sie ein Assistenzhund begleitet, tragen Sie dies bitte bei der Buchung im Feld „Bemerkungen“ ein.

Kosten für UKH Qualifizierungsangebote

Als gesetzlicher Unfallversicherungsträger sind wir per Gesetz verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle in unseren Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Versicherten. Wenn Sie in einem bei der UKH versicherten Unternehmen beschäftigt sind und in Ihrem Betrieb als sogenannte*r Multiplikator*in (Führungskraft, Personal- oder Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte*r usw.) tätig sind, können Sie kostenfrei teilnehmen, sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Dies gilt auch für die anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung trägt das Unternehmen.

Für Versicherte der UKH ist die Teilnahme an unseren Seminaren kostenfrei. Wir tragen auch die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten. Teilnehmenden, die bei mehrtägigen Seminaren nicht am Seminarort übernachten, erstatten wir die Fahrtkosten zwischen Dienst- bzw. Wohnort und Seminarstätte. Sie erhalten im Seminar ein Formular zur Reisekostenabrechnung, das Sie vor Ort ausfüllen und unterschreiben. Als Ausgangspunkt ist der Ort (Dienst- oder Wohnort) zu wählen,  welcher dem Veranstaltungsort am nächsten liegt. Bitte beachten Sie, dass der kürzeste Weg erstattet wird (laut Routenplaner). Bei Anreise mit der Bahn erstatten wir die Kosten für eine Fahrkarte der 2. Klasse; Fahrpreisermäßigungen sind dabei zu berücksichtigen.

Geben Sie bei der Reisekostenabrechnung bitte an, wenn Sie mit einem dienstlichen Fahrzeug (Dienstwagen o. Ä.) anreisen. Bitte halten Sie in diesem Fall die Kontodaten (IBAN) Ihres Betriebs (Kontoinhaber) bereit, da wir die Reisekosten Ihrem Arbeitgeber erstatten.

Sind Sie als ehrenamtlich Tätige*r bei der UKH versichert, haben Sie bei einer Seminarteilnahme keinen Anspruch auf Verdienstausfall (Ausnahme: Freiwillige Feuerwehren).

Die Unfallkasse Hessen übernimmt freiwillig den Aufwand für die weiterlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch private Arbeitgeber*innen. Selbständigen und freiberuflich Tätigen wird der entstandene Einkommensausfall erstattet.

Wichtiger Hinweis:
Für das erstattungsfähige Arbeitsentgelt verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Antrag von der Unfallkasse Hessen. Geben Sie den Antrag auf Verdienstausfall bitte zum Seminarende oder innerhalb von sechs Monaten nach Seminarende ab. Danach verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Legen Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Verdienstnachweises des betreffenden Monats bzw. der betreffenden Monate bei, aus der die Summe und die Zusammensetzung des Bruttoverdienstes hervorgeht. Weitere Angaben außer dem Namen des Teilnehmenden benötigt die Unfallkasse Hessen für die Erstattung des Verdienstausfalls nicht.

Wenn Sie den Antrag und die Kopie des Verdienstnachweises zum Ende des Seminars abgeben, empfehlen wir Ihnen diese in einem geschlossenen Umschlag (Beschriftet mit Ihrem Namen) der Seminarleitung zu übergeben. So vermeiden Sie, dass Unberechtigte Ihre Daten einsehen. Bei Feuerwehrseminaren, die Samstags und Sonntags stattfinden, erstattet die UKH kein Arbeitsentgelt.

Weitere Informationen zur Erstattung des Dienstausfalls entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie dem Kostenerstattungserlass des HMdIS.

Erstattung des weitergewährten Arbeitsentgelts und Einkommensausfalls:
Die Erstattung richtet sich nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport für die Teilnahme an Lehrgängen der Hessischen Landesfeuerwehrschule vom 10.09.2018. Es besteht kein Rechtsanspruch gegen die Unfallkasse Hessen auf eine Erstattung des weitergewährten Arbeitsentgelts  bzw. des ausgefallenen Einkommens, weder dem Grund noch der Höhe nach. Bei der Erstattung gilt als Höchstgrenze das Jahresbruttoeinkommen nach der aktuell gültigen Satzung der Unfallkasse Hessen.

Wir übernehmen neben den Kosten für die Teilnahme auch die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten in der Schulungsstätte. Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten außerhalb der Schulungsstätte können leider nicht ersetzt werden.
Wird die Schulungsstätte – trotz Anreise ab 06:00 Uhr früh – nicht rechtzeitig erreicht, übernimmt die UKH in der Regel die Kosten für eine zusätzliche Übernachtung am Vortag.

Die UKH kann den Teilnehmenden leider weder Tagegeld für Verpflegung, Fahrtkosten oder einen möglichen Verdienstausfall erstatten.

Zur Abrechnung benötigt die UKH eine Kopie der Teilnahmebescheinigung. Lassen Sie uns diese bitte unaufgefordert zukommen, sonst ist eine Kostenübernahme leider nicht möglich.

Fragen zu UKH Zertifikatslehrgängen

Die Ausbildung zur Fachkraft für Kommunales Gesundheitsmanagement wird in Kooperation mit dem Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. (BBGM e.V.) angeboten. Der Lehrgang gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Module mit insgesamt fünf Präsenztagen und schließt mit einem Zertifikat der UKH ab.

Die Inhalte orientieren sich an den Qualitätsstandards des BBGM e.V. Daher besteht die Möglichkeit, eine Prüfung zur Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement zu absolvieren, um das offizielle Abschlusszertifikat des BBGM e.V. zu erlangen. Diese Abschlussprüfung ist optional und kann – auf eigene Kosten, die ggf. Ihr Arbeitgeber übernimmt – abgelegt werden (Prüfungsgebühr: 160 Euro).

Das UKH Zertifikat für Führungskräfte umfasst insgesamt vier Module zur Förderung der sozialen Kompetenzen von Führungskräften. Die Module werden in der Regel über ein Jahr verteilt angeboten und sind nicht einzeln buchbar. Vorrangig werden Seminaranmeldungen von Versicherten berücksichtigt, die Führungskraft sind.

Das Zertifikat umfasst folgende Themen:

  • Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung für Führungskräfte
  • Modul 2: Konfliktmanagement als Führungsaufgabe
  • Modul 3: Persönliche Stressbewältigung –  Gesundheitsgerechte Führung beginnt bei mir selbst
  • Modul 4: Psychische Belastung und gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

Aufgrund der hohen Nachfrage können sich Interessierte derzeit lediglich für die Warteleiste eintragen.

Für potenzielle Arbeitsschutzkoordinator*innen bietet die Unfallkasse Hessen spezielle, auf das zukünftige Tätigkeitsfeld der Arbeitsschutzkoordination ausgerichtete Seminare an. Der UKH Zertifikatslehrgang Arbeitsschutzkoordination umfasst insgesamt vier Pflichtmodule:

  • Basisqualifizierung: Grundlagen Arbeitsschutzkoordination
  • Aufbaumodul 1: Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Aufbaumodul 2: Gefährdungsbeurteilung - Einführung für Führungskräfte
  • Aufbaumodul 3: Sicherheit  und Gesundheit mit System

Wenn Sie innerhalb von drei Jahren alle vier Module besucht haben, können Sie das UKH Zertifikat Arbeitsschutzkoordination bei uns anfordern. Weitere Infos zu diesem Zertifikat finden Sie hier.

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