Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Aufbauorganisation

Unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten legt der Arbeitgebender die Verantwortungs- und Kompetenzbereiche der einzelnen Organisationseinheiten und Hierarchiestufen fest. Dabei entscheidet er, in welchen Positionen, Organisationseinheiten oder von welchen Personen bestimmte Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu erledigen sind. Die Festlegung kann in Form von Organigrammen, Dienstanweisungen oder Stellenbeschreibungen erfolgen.

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