Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich auf Körperschäden nach einem versicherten Unfall oder bei einer Berufskrankheit (Verletztengeld, Rente). Sachschäden werden bestimmten Personengruppen aufgund der Satzung erstattet.
Das UKH-Glossar
Name des Begriffes: Entschädigung