Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich auf Körperschäden nach einem versicherten Unfall oder bei einer Berufskrankheit (Verletztengeld, Rente). Sachschäden werden bestimmten Personengruppen aufgund der Satzung erstattet.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Entschädigung