Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Entschädigung

Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich auf Körperschäden nach einem versicherten Unfall oder bei einer Berufskrankheit (Verletztengeld, Rente). Sachschäden werden bestimmten Personengruppen aufgund der Satzung erstattet.

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