Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen Kenntnissen, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten im gesamten Bereich des wirtschaftlichen Lebens (sogenannter allgemeiner Arbeitsmarkt) bieten, einen Erwerb zu verschaffen.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Erwerbsfähigkeit