Kosten, die durch Fahrten in Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen, werden erstattet. Beispiele: Fahrten zur Heilbehandlung wegen Unfallfolgen oder wegen einer Berufskrankheit, wegen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur ärztlichen Begutachtung.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Fahrtkosten