Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert, z. B. Reinigungskräfte, Küchenhilfen, Gartenhilfen, Babysitter sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Haushaltshilfen