Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Hilfeleistung

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen, z. B. bei einem Verkehrsunfall.

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