Das UKH Glossar

Name des Begriffes: kindgerecht

Für baurechtlich nicht notwendige Treppen sollte die Treppensteigung maximal 19 cm betragen und der Auftritt sollte nicht kleiner sein als 26 cm. Für Galerien haben sich Treppen mit einem Verhältnis von Steigung/Auftritt von 16/26 cm und für Spielhäuser von 15/20 cm bewährt. Bei Spielebenen für Krippenkinder sollten moderate Steigungen gewählt werden (15 bis 16 cm). Die lichte Öffnungsweite zwischen den Stufen darf max. 11 cm betragen (bei Nutzung durch Krippenkinder max. 8,9 cm). Die Stufen sin

Zum Seitenanfang navigieren