Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Unter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) versteht man die Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit. Die MdE ist in der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem Grundlage für die Berechnung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene.

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