Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls im Alltag Hilfe benötigen, wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe Pflegegeld gezahlt. Anstelle der Pflegegeldzahlung kann auch eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt werden.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Pflegegeld