Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Schülerstreik

Schüler*innen stehen, wenn sie eigenorganisiert streiken, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur wenn es sich um einen von der Schule organisierten Streik handelt, der Schulleiter somit die Schüler beauftragt hat zu streiken, besteht UV-Schutz.

Zum Seitenanfang navigieren