Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Stützrente

Bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 v. H. kann ebenfalls ein Rentenanspruch bestehen. Und zwar dann, wenn ein weiterer vergleichbarer Entschädigungsfall, ebenfalls eine MdE von mindestens 10 v.H. zur Folge hat (sog. Stützrententatbestand).

Zum Seitenanfang navigieren