Leistungen zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen (§§ 49-55 SGB IX)
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen (§§ 49-55 SGB IX)
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