Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Teilhabe am sozialen Leben

Förderung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am sozialen Leben mit allen geeigneten Mitteln in den Bereichen Familie, Kultur, Freizeit, Sport etc. (§§ 26 Abs. 1-3, § 39 SGB VII)

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