Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Unfallanzeige

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach einem Arbeitsunfall bzw. einem Wegeunfall oder einem Unfall mit Todesfolge muss eine Meldung per Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erfolgen.

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