Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Unfallheft

In einem Verbandbuch („Unfallbuch oder Unfallheft“) werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet. Dies dient als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Eintragung ist unabhängig von der Schwere der Verletzung. Die Aufzeichnungen sind nach der letzten Eintragung noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Da in ihnen personenbezogene Daten enthalten sind, dürfen sie Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden.

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